AGB

Letzte Änderung 18.11.2025


 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Silke Genz, Karl-Liebknecht-Str.1,
 39638 Gardelegen,  E-Mail: info@silkegenz.de
 (im Folgenden „Hebamme“)


 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

         Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

  1. Umfang der Leistungen

         (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

         (2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, indem die Leistung erbracht wird. 

         (3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte  bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

         (4) Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Versicherte an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Versicherte an.Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes der vereinbarten Vergütung an.            

        (5) Versäumte Kursstunden: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen. Versäumte Stunden müssen im folgenden Kurs verpflichtend nachgeholt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Wird der Kurs trotz verbindlicher Anmeldung nicht angetreten, trägt die Teilnehmerin die Kosten privat.

Die dritte Stunde des Geburtsvorbereitungskurses ist ein Partnerabend. PartnerInnen zahlen für die Teilnahme 30 €. Die Rechnungsstellung erfolgt online an die Versicherte. Viele Krankenkassen erstatten den Partnerbeitrag. Hierzu erkundigt sich die Versicherte bzw. PartnerIn bei der Krankenkasse. Mit der Anmeldung zum Kurs werden die AGB akzeptiert.

        (6.) Für die Kurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten. Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig und zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt.
Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden, wird jedoch in der nächsten geplanten Kursstunde mit den dann Anwesenden abgestimmt (Mehrheitsentscheidung)

Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den
geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. 
Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.
Die Kursteilnehmerin ist verpflichtet an Kurseinheiten alleine und ungestört teilzunehmen, so dass ein
vertrauensvoller Austausch im Kurs untereinander gewährleistet ist.
Ausnahme: Baby im Rückbildungskurs erlaubt, Partner nur beim Partnerkurs.

Aufzeichnungen der Kursstunden sind in keiner Form gestattet, weder als Foto, noch als Screenshot, noch als Video. Veröffentlichungen im Internet sind strengstens untersagt! Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs und der weiteren Betreuung durch die Hebamme und haben rechtliche Konsequenzen.

  1. Wahlleistungen können vereinbart werden:
  2. a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur (20,- € pro Sitzung)
  • Akupunktur (10,- € pro Sitzung)
  • Taping 5-12€ je nach Materialverbrauch
  • Homöopatika 3€
  • Partnerabend 30€
  • Beikostkurs 25€
  1. b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

         Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

  1. Abrechnung des Entgelts

         (1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

         (2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

      (3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle § 286 Absatz.3 (BGB).

         (4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

         (5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

         (6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 

          (7.)Verspätet sich die Versicherte zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die Leistung ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.

  1. Terminvereinbarungen

Da geplante Hausbesuche mal länger dauern oder früher beendet werden können, sowie durch ungeplante Fahrtwege/Umleitungen lassen sich Hausbesuchstermine schwer kalkulieren.
Aus diesem Grunde gilt folgende Regel:
Bei Terminvereinbarungen für Hausbesuche gelten immer +/- 30 Minuten ab vereinbartem Termin.
Bitte frühzeitig um den vereinbarten Termin zu Hause sein! Terminbestätigungen werden ausschließlich per Mail versandt, bitte auch kurzfristige Terminänderungen wegen geänderter Fahrtroute beachten.

  1. Erreichbarkeit der Hebamme, Verhalten bei Nichterreichen der Hebamme

Die Hebamme ist Montag-Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 9:00-12:00 Uhr über die Telefonnummer 0173 5300587 erreichbar. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass die Hebamme nur per Telefon beraten kann. Eine Beratung per Email, WhatsApp oder über andere soziale Medien ist nicht möglich, da nicht abrechenbar.

Eine Vorabanfrage per WhatsApp ist möglich. Die Hebamme ruft zurück, sobald Zeit ist. Ist dieser Rückruf bis zum Abend nicht erfolgt, startet die Versicherte den Anruf zur Beratung.

Außerhalb der o.g. Zeit, bei Nichterreichen der Hebamme und bei unvorhersehbaren Ereignissen wendet sich die Leistungsempfängerin an das nächstgelegene Krankenhaus bzw. an den behandelnden Gynäkologen/Kinderarzt.

  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 18.11.2025 in Kraft.
  2. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

 

 

[1] Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich das Leistungsangebot und die Honorierung nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.