AGB

Letzte Änderung 02.03.2024


Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Silke Genz, Karl-Liebknecht-Str.1, 39638 Gardelegen,  E-Mail: info@silkegenz.de
(im Folgenden „Hebamme“)

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

2. Kurse


2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort


Eine Anmeldung zu Kursen erfolgt über die Minihomepage der Hebamme: genz.hebamio.de/kursliste

Die Kurse finden in der Physiotherapiepraxis Strejcek, Am Sankt Georg 1C, 39638 Gardelegen statt.

2.2 Kursgebühren

2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen


Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind, werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren.

Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. ( pro Zeitstunde/8,50€).

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte.

Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Sachsen-Anhalt und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. 


2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung


Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der
Teilnehmerin zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Sachsen-Anhalt.

2.3 Absage oder Verlegung durch Hebamme/ Umstellung auf Online-Angebot

2.3.1 Absage oder Verlegung durch die Hebamme

Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen.

Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt.

Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten.

Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden, wird jedoch in der nächsten geplanten Kursstunde mit den dann Anwesenden abgestimmt (Mehrheitsentscheidung)

2.3.2 Umstellung auf Online-Angebot

Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.
Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.

Die Kursteilnehmerin ist verpflichtet an Kurseinheiten alleine und ungestört teilzunehmen, so dass ein vertrauensvoller Austausch im Kurs untereinander gewährleistet ist.
Ausnahme: Baby im Rückbildungskurs erlaubt, Partner nur beim Partnerkurs. 

Für die Quittierung auf der Versichertenbestätigung für die Abrechnung des Kurses mit der Krankenkasse bzw. Versicherung komme ich in den nächsten Wochen persönlich auf euch zu.
Es ist in diesem besonderen Fall eine nachträgliche Unterschrift erlaubt.

Alternativ versende ich eine Versichertenbestätigung per Mail. Diese dann mit entsprechender Antwort zeitnah per Mail zurücksenden.

Aufzeichnungen der Kursstunden sind in keiner Form gestattet, weder als Foto, noch als Screenshot, noch als Video. Veröffentlichungen im Internet sind strengstens untersagt!
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs und der weiteren Betreuung durch die Hebamme und haben rechtliche Konsequenzen.

2.3.3  Mit der Anmeldung zum Kurs werden die o.g.AGBs akzeptiert und kommen ggf. zur Anwendung.

3. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen

3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Vorsorgeuntersuchungen, Wochenbettbetreuung,
Stillberatung, Beikostberatung)

Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden
Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet.

Privatversicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.

Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und in der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle § 286 Absatz.3 (BGB).

3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Akupunktur, Kinesio-Taping, Moxa-Behandlung)


Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen eine Selbstzahlerleistung dar.

Die jeweilige Vergütung ist in bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten.

Die dazugehörige Rechnung wird passwortgeschützt per Mail versandt. (Passwort:39638)

3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen


3.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung,
Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Versicherte schnellstmöglich informieren. Der Versicherten entstehen daraus keine Ansprüche.

3.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes der vereinbarten Vergütung an.

Da geplante Hausbesuche mal länger dauern oder früher beendet werden können, sowie durch ungeplante Fahrtwege/Umleitungen lassen sich Hausbesuchstermine schwer kalkulieren.

Aus diesem Grunde gilt folgende Regel:

Bei Terminvereinbarungen für Hausbesuche gelten immer +/- 30 Minuten ab vereinbartem Termin.

Bitte frühzeitig um den vereinbarten Termin zu Hause sein!

Verspätet sich die Versicherte zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die Leistung ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.

4. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Versicherten

Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Versicherte wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können.

Bitte weisen Sie lieber auf zu viel, als auf zu wenig hin!

Bei Infektionskrankheiten in der Familie sollte bei nahen Untersuchungen oder Kontakten nach Möglichkeit eine Maske getragen werden, um nachfolgend besuchte Betreute zu schützen.

5. Haftung

5.1 Die An- und Abreise der Versicherten zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Versicherte wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung/Kurs an einen sicheren Ort ab oder lässt diese zu Hause.
5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Versicherten fachkundige Hilfe leisten und sie beraten.
5.4 Die Hebamme haftet für Leistungen in der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. 

6. Datenschutz

Bitte beachten sie hierzu die Datenschutzbestimmungen, die die Hebamme beim Vorgespräch ausgehändigt hat.